Im Sommer 2015 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) festgelegt, dass wir vor einer Krankenhauseinweisung alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausnutzen müssen.
Als wir diese Mitteilung erhielten haben wir zunächst nicht erfasst welche Auswirkungen dieser Beschluss auf unsere Tätigkeit hat. In der Folgezeit wurde jedoch deutlich, dass unsere relativ häufigen Einweisungen an Krankenhausambulanzen die keine Kassenzulassung haben, damit gemeint sind. Wir können, und dies ist die Konsequenz aus diesen Beschluss, für eine solche Einweisung in Regress genommen werden und können und dürfen daher derartige Einweisungen nicht mehr ausstellen.
Was steckt hinter diesen Beschluss?
Um zu verstehen was hierdurch durch den GBA intendiert, wird muss man wissen, dass alle Leistungen die durch solche nicht ermächtigten Krankenhausambulanzen erbracht werden vorweg ohne jede Budgetierung aus dem Honorartopf der Fachärzte abgezogen werden. D.h. der Honorartopf der Fachärzte wird nicht unerheblich verkleinert. Für die Krankenkassen bedeutet dies keinerlei Mehrkosten da ja die Größe der entsprechenden Honorartöpfe im Vorraus festgelegt wird.
Interesse an einer solchen Entwicklung haben also somit die niedergelassenen Fachärzte vertreten durch die kassenärztliche Vereinigung (KV).
Was bedeutet das für Sie als Patient?
Wenn Sie bisher zum Beispiel in der Gefäßambulanz des Johannes Hospital in Dortmund wegen ihrer Halsschlagader untersucht worden sind dürfen wir Sie zukünftig nur an einen niedergelassenen Gefäßchirurgen überweisen. Dies gilt natürlich auch für alle anderen Krankenhauseinweisungen zu ambulanten Untersuchungen.
Nicht betroffen sind zum Beispiel Überweisungen an (von der KV) ermächtigte Krankenhausärzte zur Vorsorgecoloskopie, zum Beispiel Herr Professor Rohner im katholischen Krankenhaus in Schwerte. Diese von der KV ermächtigten Ärzte können über eine Überweisung abrechnen und unterliegen den gleichen Regularien wie alle anderen niedergelassenen Fachärzte.
Der Termindruck in den fachärztlichen Praxen dürfte daher zukünftig nicht kleiner sondern deutlich größer werden. Wie dies mit der gesetzlichen Vorgabe zukünftig Facharzttermine innerhalb von vier Wochen zu vergeben zu vereinbaren sein wird, müssen wir abwarten. Auch an dieser Stelle muss die KV entsprechende Strukturen aufbauen. Wir sind gespannt wie dies gelingt.
Für Sie als Patient bedeutet dies sicher eine Einschränkung der Versorgung. Die Qualität der Versorgung muss hierunter jedoch nicht zwangsläufig leiden, denn man muss erkennen dass diese bisherige Praxis den Krankenhäusern ein schönes Zusatzeinkommen beschert hat, welches dann auch noch relativ willkürlich ausgeweitet werden konnte. Eine Reihe unnötiger Untersuchungen unterbleibt somit zukünftig.