Dr. med. Ursula Hülsbrink Dr. med. Bernhard Weise
Dr. med. Ursula Hülsbrink               Dr. med. Bernhard Weise

Herzlich willkommen auf unserer Internetseite

Mit dieser Internetseite stellen wir Ihnen eine Informationsplattform rund um unsere Arztpraxis bereit. Im Rahmen unserer hausärztlichen Tätigkeit bieten wir ein breites Spektrum allgemeinmedizinischer und internistischer Methoden von der Untersuchung bis zur Therapie an. Lernen Sie hier unsere Leistungen und unser Praxis-Team kennen.

 

Ab 30.09.2024 beginnen wir mit den Grippe- und Covidimpfungen.

  • Wir Impfen immer vormittags zwischen 8 Uhr 30 und 11 Uhr.
  • Es werden keine Termine vergeben.
  • Wir empfehlen wegen der räumlichen Enge das freiwillige tragen einer FFP2 Maske.
  • Es ist zu erwarten, dass es um 10Uhr immer sehr voll wird. Es wäre geschickt früher oder später zu erscheinen.
  • Sie könne frei wählen ob sie beide Impfungen gleichzeitig oder mit Abstand haben möchten.

Die elektronische Patientenakte für alle (EPA)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten nachfolgend möchte ich Ihnen über unsere bisherigen Erkenntnisse über die im nächsten Jahr einzuführende „Elektronische Patientenakte für alle“ (EPA) berichten.

Zunächst einmal muss man begreifen, dass diese Patientenakte den Patienten selbst gehört also nicht uns. Die Befüllung der Akte kann aus verschiedenen Quellen erfolgen folgen. Einer dieser Befüllungsquellen sind die Daten in unserer Patientenakte die wir in der Praxis vorhalten.

 

Darüber hinaus wurde uns signalisiert dass die Krankenkassen im Laufe des Jahres dazu verpflichtet werden alle ihre dort vorliegenden Diagnosen in diese Akten einzustellen. Dieses Vorgehen ist äußerst problematisch, da unsere Diagnoseübermittlung an die Kassenärztlichen Vereinigungen und damit an die Krankenkassen, von uns aus den vielfältigsten Gründen gemacht werden müssen. Wir müssen zum Beispiel sisyphosartig für jeden Laborwert, jede Überweisung, jedes Telefonat, jede Leistung und jedes Medikament was wir verordnen eine Diagnose hinterlegen. Oftmals sind dies nur Verdachtsdiagnosen und Diagnosen die uns helfen das Krankheitsbild besser zu erfassen. Dies bedeutet aber nicht, dass sie an diesen Krankheiten erkrankt sind.  Wir kodieren auf diese Art und Weise pro Quartal 30-bis 50000 (!!!) Diagnosen. Machen wir das nicht, erhalten wir Regresse von den Krankenkassen. Ein Irrsinn den wir in jedem Quartal aufs Neue mitmachen. Der Wert einer solchen Diagnosesammlung tendiert gegen null und gibt ein äußerst verzerrtes Bild ihres tatsächlichen Krankheitsgeschehens wieder.

 

Das unselektierte Einstellen der Diagnosen ist auch noch aus einem anderen Grund sehr problematisch. Insbesondere wenn junge Leute, zum Beispiel in der Kindheit an einem Asthma bronchiale gelitten haben, bleibt die Diagnose in der Akte enthalten. Will ein solcher Mensch später einmal in den Staatsdienst oder eine Lebensversicherung beantragen, wird man auf diese Akte zugreifen wollen. Von daher ist es sehr problematisch hier eine solche Diagnoseauflistung, unkommentiert, in ihrer Akte zu belassen. Einfach löschen kann man sie aber sicher nicht.

 

Trotz intensiver Bemühungen die praktische Vorgehensweise bei der Befüllung der Patientenakte zu erfahren, ist es uns bisher nicht gelungen ein entsprechendes Anleitung zu erhalten. Unsere zukünftigen Verpflichtungen, die wir quasi zum Nulltarif erbringen sollen,  sind umfangreich und überall zu lesen. Wie der Befüllungsvorgang ablaufen soll, wird uns nirgendwo gezeigt. „Learning by doeing“, das kennen wir ja schon bei der Einführung anderer digitaler Anwendungen.

 

Wie sind die Voraussetzungen in unserer Praxis?

 

Wir haben alle Patientendaten seit 1992 und auch alle Fremdbefunde seit 2004 in digitaler Form  in unserem Praxiscomputer gespeichert. Auch alle eingehenden Faxe sind in ein digitales Format umgewandelt.

Wir sollten also kein Problem mit „Digitalisierungsprozessen“ haben. Die Erfahrungen mit dem E-Rezept zeigen jedoch, dass die angebotenen Lösungen durchweg zu kompliziert und störanfällig sind.

Bis heute, können wir mehrfach in jeder Woche, wegen technischer Probleme, keine elektronischen Rezepte erzeugen. Die von uns dann angerufenen „Hotlines“ sind oft mit unfähigen Mitarbeitern besetzt oder erst gar nicht erreichbar. Diese Probleme begegnen uns ja auch in anderen Bereichen.

 

Wir wissen immer noch nicht, wie wir die von Ihnen auszusuchenden Daten in Ihre „EPA für alle“ übermitteln können. Da wir nicht wissen welchen Aufwand das für uns bedeutet,  können wir auch keine Abläufe planen. Sicher ist, in der benötigten Zeit können wir keine Patienten behandeln.

Wir können heute schon sicher sagen, dass das befüllen der EPA Zeit kostet. Wir werden daher Schritt für Schritt Ihren Wünschen nachkommen. Bitte erwarten sie nicht, dass wir allen Patienten gleichzeitig und sofort die Daten einstellen können. Dieser Prozess der Ersteinstellung von Daten wird viele Monate, wenn nicht Jahre dauern. Da uns die Politiker ja bereits seit über 20 Jahren eine solche Akte versprechen, ist dies ein sehr geringer Zeitraum. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut.

 

Nach neuesten Informationen unseres Hausärzteverbandes gibt es technische Probleme bei der Umsetzung von Seiten der Krankenkassen. Zunächst sollen daher erst ab Mitte Februar 2025 die EPAS in der Modellregion (Bochum und Umgebung) verfügbar sein. Dort soll das System 4-6 Wochen lang hinsichtlich der Praktikabilität getestet werden. Ich halte diesen Zeitraum für viel zu kurz bemessen. Aufgrund der dort gewonnen Erkenntnisse solle dann, falls notwendig, weiter Systemanpassungen folgen. 

 

Stand heute, 21.12.2024 kann also keiner den genauen Zeitpunkt der Verfügbarkeit angeben.

 

Bei den vielen Diskussionen über die neue elektronische Patientenakte wird zudem deutlich, dass hier juristisches Neuland betreten wird. Es ist absehbar, dass die Assekuranzen bei Lebensversicherungen oder bei der Kreditvergabe Einblick in die Patientenakte fordern werden. Sollten Sie diesem Einblick widersprechen, dürfte es Probleme mit der Gewährung der Lebensversicherung und Kreditvergaben geben. Wie das letztlich juristisch entschieden wird ist nicht absehbar.

 

Ein weiterer schwerer Kritikpunkt an der elektronischen Patientenakte ist die Tatsache, dass Herr Lauterbach, selbst Versorgungsforscher, es leicht zugänglich macht, dass für die Versorgungsforschung auf ihre Patientenakte ohne große Probleme zugegriffen werden darf. Dies ist äußerst blauäugig, da sie als Patient nicht wissen wer, wann, wo, was mit Ihren Daten anstellt. Wenn man bedenkt, dass demnächst eventuell Gesinnungsgenossen von Herrn Höcke auf derartige Daten zugreifen können ist es fahrlässig dies zu ermöglichen. In der Patientenakte können Sie wohl diesem Zugriff widersprechen. Ich kann dazu nur raten.

 

Ob die EPA für uns eine sichere Datenquelle wird ist ebenfalls sehr fraglich. Da die Akte von verschiedensten Quellen, auch von den Patienten selbst, befüllt werden kann, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Können wir sicher sein, dass der Patient wirklich die Psychopharmaka, Beruhigungsmittel und Morphine benötigt die in der Akte hinterlegt sind? Wer haftet für falsche Angaben?

 

Für den Umgang mit der EPA benötigen Sie eine APP die Sie von den Krankenkassen erhalten werden.

 

Wir haben viele Patienten, die mit einer solchen App nicht zurecht kommen werden. Alternativ sollen „Ombudsfrauen/männer“ von den Krankenkassen bei dieser Aufgabe unterstützen. Mir ist nicht bekannt wie viele Ombudsfrauen/männer es gibt. Die Kassen können diese aber bestimmt nicht aus dem Ärmel schütteln. Wir sind gespannt wie das funktioniert.

 

Viele der hier aufgeführten Probleme werden sich beim Hantieren mit der “EPA für alle“ lösen, andere nicht. Neue Probleme werden auftreten.

 

Ich habe mich entschieden meine Akte zunächst nicht zu befüllen. Ich warte ab, ob  für mich persönlich ein Nutzen erkennbar ist. Aktivieren und befüllen kann  man sie auch später noch.

 

Ich empfehle allen Patienten eine solche abwartende Haltung.

 

Ihr

Dr. med. Bernhard Weise

 

 

 

Sehr geehrte Patinnen Und Patienten

 

Da Ihnen bekannt ist, dass wir das Rentenalter bei guter Gesundheit erreicht haben, denken wir natürlich darüber nach, die Praxis zu veräußern um unser Rentendasein auch noch ein wenig genießen zu können.

 

 

Um allen Gerüchten um die Weiterführung der Praxis entgegenzuwirken, teilen wir Ihnen mit, dass die Praxis in der bestehenden Form weitere 1-2 Jahre bestehen wird.

 

 

Wir bemühen uns, eine adäquate Nachfolge in Ihrem und unserem Sinne zu finden.

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Zur Entlastung unserer Anmeldung bieten wir Ihnen von nun an die Möglichkeit ,e-Rezepte per e-Mail zu bestellen.

Wenn Sie die Rezeptanforderung bis 11 Uhr an uns richten, sichern wir Ihnen zu, dass die Rezeptur bis 15 Uhr des gleichen Tages als e-Rezept hinterlegt ist. Sollten technische Probleme bestehen, erfahren sie dies per Re-Mail.

Voraussetzungen:

- Die Versichertenkarte muss im betreffenden Quartal eingelesen sein.

- Es können nur Dauermedikamente, welche in unserem Medikamentenplan hinterlegt sind, auf diese Weise signiert werden.

Benutzen Sie unsere Praxis e-Mailadresse: huelweis@t-online.de

Wir bitten dringend darum Terminanfragen weiter ausschließlich telefonisch durchzuführen.

 

 

 

 

Wir legen viel Wert auf eine persönliche Beziehung zu unseren Patienten. Ob am Empfang oder im Untersuchungszimmer, Sie werden sich jederzeit gut aufgehoben fühlen. Erfahren Sie mehr über unser Praxis. Gerne können Sie sich auch über unser Leistungsspektrum informieren - von der Diagnostik bis zur Therapie.

Anschrift

Gemeinschaftspraxis

 

Dr. med. Bernhard Weise

-FA. f. Allgemeinmedizin-

 

Dr. med. Ursula Hülsbrink

-FÄ. f. Allgemeinmedizin-

-FÄ. f. Neurochirugie (privat)-

-Sportmedizin-

 

>Hausärztliche Versorgung<


Schwerterstr. 234

44287 Dortmund

 

Neben dem Aplerbecker Waldstadion

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Sprechstunden:

Mo. Di. Do 8 - 11 Uhr

und

15 - 17 Uhr 30

Mi. 8-11 Uhr

Fr. 8-12 Uhr

Sondersprechstunde für berufstätige HzV Patienten

montags ab 7 Uhr

 

Kontakt:

 

Rufen Sie einfach an unter

 

0231 44 36 35

 

 

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